Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH durch die Frommer Legal Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Plane“

30. Oktober 2023
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Uns liegt eine Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH, ausgesprochen durch die Frommer Legal Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film "Plane" begangen zu haben.

Die Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Frommer Legal Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant mithilfe eines sog. Filesharing-Programms den Film „Plane“ unerlaubt einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben soll. Dies stelle eine illegale Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung (19 a UrhG) dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wird ein Schadensersatz in Höhe von EUR 700,00 gefordert. Außerdem macht die Gegenseite Rechtsverfolgungskosten von EUR 235,80 geltend. Diese Kosten errechnen die Frommer Legal aus einem Gesamtgegenstandswert von EUR 1.700,00. Insgesamt soll unser Mandant somit EUR 980,60 zahlen.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der LEONINE Licensing GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Manuel, 25. Dezember 2023

    Ich bräuchte Rat bezüglich einer Klage, die Leonine wegen desselben Filmübertragungsproblems eingereicht hat.

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