Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content & Consulting LTD durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller wegen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk aus dem Erotikbereich
Die Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content & Consulting LTD im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, im Rahmen der Internet-Tauschbörse BitTorrent ein Filmwerk aus dem Erotikbereich unerlaubt vervielfältigt und zum Abruf bereitgehalten zu haben. Darin sei eine Urheberrechtsverletzung zu sehen, denn – so wird angegeben – die M.I.C.M. MIRCOM International Content & Consulting LTD sei die Inhaberin der ausschließlichen Rechte zur Auswertung in dezentralen Netzwerken, sog. Internettauschbörsen, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Infolgedessen wird er dazu aufgefordert, eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus soll er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 500, -, sowie Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 415,-, insgesamt also einen Betrag in Höhe von EUR 915, – bezahlen.
kanzlei.biz Empfehlung: nicht untätig bleiben bei Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content & Consulting LTD
Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.