Abmahnung von Corbis GmbH durch Rechtsanwälte Baker & McKenzie wegen Urheberrechtsverletzung

07. Oktober 2014
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1145.184 mal gelesen
0 Shares

Wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen § 15 Urheberrechtsgesetz (UrhG) mahnte die Corbis GmbH unseren Mandanten ab.

Die Abmahnung der im Einzelnen von Corbis GmbH

In ihrem Abmahnschreiben führen die Rechtsanwälte Baker & McKenzie aus, dass unser Mandant angeblich ohne entsprechende Lizenz ein Bild auf seiner Internetseite verwendet haben soll, an dem die Corbis GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt.

Unser Mandant wurde daraufhin aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie einen entsprechenden Lizenzvertrag mit der Corbis GmbH abzuschließen.

Die Gegnerin konnte bislang jedoch nicht nachweisen, dass ihr tatsächlich die in Frage stehenden Nutzungsrechte zustehen. Um die Angelegenheit gütlich beizulegen, konnten wir dem Abschluss des geforderten Lizenzvertrages die Zahlung eines Pauschalbetrages entgegenhalten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Corbis GmbH

Doch was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben von den Rechtsanwälten Baker & McKenzie  erhalten hat? Jede Abmahnung ist ein Einzelfall, der genauestens geprüft werden muss. Zögern Sie also nicht, uns um rechtlichen Beistand zu bitten. Gerne helfen wir Ihnen bundesweit im Rahmen einer Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a