Abmahnung von Warner Music Group Germany Holding GmbH durch Rechtsanwälte Rasch wegen Urheberrechtsverletzung

02. Oktober 2014
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Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz in über 3000 Fällen wurde unser Mandant von der Warner Music Group Germany Holding GmbH abgemahnt.

Die Abmahnung von Warner Music Group Germany Holding GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Rasch rügen in ihrem Abmahnschreiben, dass unser Mandant angeblich über 3000 Musikstücke, an denen die Warner Music Group Germany Holding GmbH vorgibt, die Nutzungsrechte inne zu haben, bei einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll.

Deshalb forderten die Rechtsanwälte Rasch unseren Mandanten auf, einen fünfstelligen Pauschalbetrag zu bezahlen sowie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Jedoch war dem Abmahnschreiben nicht zu entnehmen, dass die Rechtsanwälte Rasch ordnungsgemäß von der Warner Music Group Germany Holding GmbH bevollmächtigt waren, noch dass eben genannte auch tatsächlich die Inhaberin der Nutzungsrechte an den Musikstücken ist.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Warner Music Group Germany Holding GmbH

Bei eienr Abmahnung sollten Sie nicht ungeprüft die vorgegebene Unterlassungserklärung unterzeichnen und das Vergleichsangebot zahlen. Es muss jedoch stets innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, mit dem erhebliche Kosten entstehen.

Aber was tun, wenn man selbst Adressat eines derartigen Abmahnschreiben wurde? Im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung helfen wir Ihnen hier gerne weiter. Zögern Sie also nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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