Abmahnung von Getty Images International Ltd. durch Waldorf Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung

02. Oktober 2014
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Getty Images International Ltd. mahnte unseren Mandanten wegen eines angeblichen Verstoßes gegen §§ 16, 19 a des Urheberrechtsgesetz (UrhG) ab.

Die Abmahnung von GettyIimages International Ltd. im Einzelnen

Nach den Rechtsanwälten Waldorf zufolge verwendete unsere Mandant angeblich unberechtigter Weise eine Lichtbildwerk auf seiner Webseite, an dem Getty Images Ltd. vorgibt, die alleinigen Nutzungsrechte inne zu haben. Durch dieses Einfügen der Fotografie in seine Internetpräsentation sahen die Waldorf Rechtsanwälte eine unzulässige Vervielfältigung und eine öffentliche Zugänglichmachung, also einen Verstoß gegen §§ 16, 19 a UrhG.

Aufgrund dieses vermeintlichen Verstoßes wurde unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert.

Doch was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat? Da jede Abmahnung ein Einzelfall ist, gilt es genauestens zu prüfen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von GettyIimages International Ltd.

Bei einer Abmahnung sollten Sie nicht ungeprüft die vorgegebene Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss jedoch stets innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch das erhebliche Kosten entstehen

Sollten Sie also Adressat einer Abmahnung geworden sein, zögern Sie nicht, uns um rechtlichen Beistand zu bitten. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer bundesweiten Rechtsberatung weiter.

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