Abmahnung der MADE/YOUR/DAY OG durch die Rechtsanwälte Harlander & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an einem geschützten Theme

01. August 2023
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Uns liegt eine Abmahnung der MADE/YOUR/DAY OG., ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Harlander & Partner, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an einem Theme unter dem Namen "RockSolid Themes" begangen zu haben.

Die Abmahnung der MADE/YOUR/DAY/OG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Harlander & Partner wird näher aufgeführt, dass unser Mandant auf seiner Website ein geschütztes Theme unter dem Namen „RockSolid Themes“ unerlaubt verwendet zu haben. Bei einem Theme handelt es sich um eine fertige Software, die eine Grundlage für die komplette Gestaltung einer Webseite darstellt. Dadurch soll eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein.

Es wird näher ausgeführt, dass durch eine solche nicht lizenzierte Verwendung Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend gemacht werden können. Folgende Ansprüche werden ggü. unserem Mandanten geltend gemacht: das Unterschreiben einer beiliegenden strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft darüber zu erteilen, wer die Website erstellt hat, die Kosten einer Standardlizenz i.H.v. EUR 199,00 zzgl. eines Zuschlages in gleicher Höhe (insgesamt daher EUR 398,00) für die weitere Nutzung des Themes sowie schlussendlich die tarifmäßigen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 499,58.

Die Gegenseite weist darauf hin, dass unser Mandant im Falle einer fristgerechten Einigung (fristgerechte Übersendung strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Zahlung) eine Standard-Lizenz erhalten würde. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, so würde die Gegenseite alle Ansprüche weiterhin geltend machen, jedoch ohne eine Lizenz für die Zukunft.

Letztlich macht die Gegenseite noch deutlich, dass sie einen Anspruch auf Veröffentlichung des Umstandes der Rechtswidrigkeit der Gestaltung der Website hätte, welche ganz oben auf besagter Website für eine Mindestdauer von vier Wochen erscheinen müsste. Auch auf diesen Anspruch würde im Falle einer Einigung verzichtet werden.

 

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der MADE/YOUR/DAY OG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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