Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Frommer Legal Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Superman: Red Son“
Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Frommer Legal Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant mithilfe eines sog. Filesharing-Programms den Film „Superman: Red Son“ unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung gem. § 16 UrhG und 19a UrhG dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben bietet die Gegenseite zunächst ein außergerichtliches Vergleichsangebot in Höhe von EUR 700,00 an. Überdies werden EUR 235,80 Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht, die aus einem Gesamtgegenstandswert von EUR 1.700,00 errechnet wurden. Insgesamt wurden somit EUR 935,80 gefordert. Mangels Reaktion unseres Mandanten fordern die Frommer Legal Rechtsanwälte nun EUR 1.000 Abmahnkosten, sodass sich die Gesamtforderung jetzt auf EUR 1.235,80 erstreckt.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.