Abmahnung der Münze Österreich AG durch die Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzungen an Unionsmarken

11. Juli 2023
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Uns liegt eine Abmahnung der Münze Österreich AG, ausgesprochen durch die Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, Markenrechtsverletzungen an ihren Wort- und Bildmarken sowie Verletzungen des UWG begangen zu haben.

Die Abmahnung der Münze Österreich AG im Einzelnen

Die Münze Österreich AG mahnt ab, dass unser Mandant die, von ihnen gehaltenen, Unionsmarken auf Münzboxen/Münzkassetten als Zeichen und in der Beschreibung die entsprechenden Wortmarken verwendet hätte und damit ihre Markenrechte verletzt hätte. Außerdem machen sie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend, da unser Mandant den Ruf oder fremde Leistungen der Münze Österreich AG lauterkeitswidrig ausbeute bzw. das Publikum in die Irre führe, dass die Münzboxen/Münzkassetten der Münze Österreich AG zuzurechnen seien.

 

Dabei werden neben den geltend gemachten pauschalen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 1.200€ auch eine mögliche Vertragsstrafe i.H.v. 1.000€ bei einem Verstoß gegen die beigefügte Unterlassungserklärung hervorgebracht. Weiterhin soll unser Mandant seine Rechnungen offenlegen, um eine mögliche Schadensersatzforderung zu ermöglichen.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Münze Österreich AG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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