Abmahnung der medical4business GmbH durch die Kanzlei Kastner wegen Wettbewerbsverstoß aufgrund fehlender Grundpreisangaben

08. Februar 2018
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
868 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der Firma medical4business GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Kastner, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Onlineshops auf eBay einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.

Die Abmahnung der medical4business GmbH im Einzelnen

Unserer Mandantin wird in dem Abmahnschreiben der Kanzlei Kastner vorgeworfen, sich in ihrem Onlineshop auf der Handelsplattform eBay wettbewerbswidrig verhalten zu haben. Konkret führt die Gegenseite dazu an, dass unser Mandant seiner Verpflichtung, zu den online angebotenen Produkten Grundpreisangaben anzuführen, nicht nachgekommen sei. Eine solche Verpflichtung zur Grundpreisangabe ergebe sich aus § 2 Preisangabenverordnung (PAngV), wonach ein Grundpreis dann angegeben werden muss, wenn ein Produkt nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten wird. Unsere Mandantin treffe die Verpflichtung zur Angabe von Grundpreisen, da es sich bei den im Onlinehandel unserer Mandantin angebotenen Tierpflegeprodukte um Waren handele, die nach diesen Maßstäben abgemessen werden.

Insofern machen die gegnerischen Rechtsanwälte einen Unterlassungsanspruch ihres Mandanten gemäß §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 und 2 PAngV aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes geltend. Bezüglich dessen fordert die Kanzlei Kastner unsere Mandantin auf, eine im Anhang des Abmahnschreibens beigefügte strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Darüber hinaus habe unsere Mandatin die Kosten der Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte zu übernehmen. Diese berechnen sich im vorliegenden Fall aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 15.000,00 und einer 1,3 Geschäftsgebühr, weshalb die Begleichung einer Summe von insgesamt EUR 1.029,35 gefordert wird.

Was fällt auf an der Abmahnung der Kanzlei Kastner?

Nachdem wir die Abmahnung wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen und den Gegner seinerseits wegen eigener Wettbewerbsverstöße auf Unterlassung in Anspruch genommen haben, zeigte die Kanzlei Kastner an an, dass diese die Firma medical4business GmbH nicht weiter vertrete.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kanzlei Kastner

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a