Abmahnung der Microsoft Corporation durch die FPS Rechtsanwälte wegen der Veräußerung von Product Keys

13. Juni 2016
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Uns liegt eine Abmahnung der Microsoft Corporation, ausgesprochen durch die FPS Rechtsanwälte, vor. In dieser werden gegen unseren Mandanten Rechte wegen angeblicher Urheber- und Markenrechtsverletzungen geltend gemacht.

Die Abmahnung der Microsoft Corporation im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines eBay-Auftritts Computerprogramme der Microsoft Corporation ohne deren Einwilligung in der Weise zu verkaufen, dass dem Kunden ein Product Key sowie ein Downloadlink übermittelt werden. Der Weiterverkauf von Product Keys zu Microsoft Programmen sei jedoch nur erlaubt, wenn das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers erschöpft sei und der ursprüngliche Lizenznehmer seine Kopie des Computerprogramms zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht habe oder an den Käufer weitergebe. Durch den unberechtigten Verkauf der Product Keys würden die Urheberrechte der Microsoft Corporation nach § 69c UrhG sowie deren Markenrechte nach §§ 14, 15 MarkenG verletzt.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem wird er aufgefordert, Auskunft über Art und Umfang der verletzenden Handlungen zu geben und Belege herauszugeben. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 2.636,90.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 200.000.- berechnet werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Microsoft Corporation

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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