Abmahnung der PerfectX OHG durch Rechtsanwalt Lutz Schröder wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund des Auftretens als privater Verkäufer

22. Januar 2021
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Uns liegt eine Abmahnung der Firma PerfectX OHG, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schröder, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, bei eBay zum Schein als privater Verkäufer aufgetreten zu sein und so einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.

Die Abmahnung der PerfectX OHG im Einzelnen

In dem Schreiben von Rechtsanwalt Lutz Schröder wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass unser Mandant als privater Verkäufer auf eBay Waren anbiete, obwohl unser Mandant aufgrund des angeblich hohen Umfangs an angebotener Neuware und der vermeintlich hohen Anzahl an Bewertungen eigentlich ein gewerblicher Verkäufer sei. Unser Mandant trete daher nur zum Schein als privater Käufer auf, was gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauter sei. Des weiteren läge auch ein Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten vor, da die Angebote unseres Mandantens angeblich keine Anbieterkennzeichnung enthalten würden, die Verbraucher nicht über ihr Widerrufsrecht informiert werden würden und nicht auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelgewährleistungsrecht hingewiesen werden würde. Auch sei unser Mandant verpflichtet, einen Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung aufzunehmen.

Unser Mandant wird deshalb zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von 745,50 Euro geltend gemacht, errechnet aus einem Gegenstandswert von 10.000 Euro.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der PerfectX OHG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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