Abmahnung der PMG Entertainment Ltd. durch die CSR Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem pornographischen Film
Die Abmahnung der PMG Entertainment Ltd. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der CSR Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant mithilfe eines sog. Filesharing-Programms einen pornographischen Film unerlaubt angeboten und heruntergeladen haben soll. Dies stelle eine Verletzung des Urheberrechts nach §§ 19a, 16 UrhG dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben fordert die Gegenseite einen Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr in Höhe von EUR 600,00. Außerdem sei unser Mandant zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten von EUR 235,80 verpflichtet, wobei sich die Summe aus einem Gesamtgegenstandswert von EUR 1.600,00 ergebe. Insgesamt beträgt die Forderungssumme mithin EUR 835,80.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der PMG Entertainment Ltd.
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.