Abmahnung der reFX Audio Software Inc. durch die We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverletzung an der Software „Refx Nexus 2“

14. November 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der reFX Audio Software Inc., ausgesprochen durch die We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vor. In dieser wird unserem Mandanten eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Computerprogramm „Refx Nexus 2“vorgeworfen.

Die Abmahnung der reFX Audio Software Inc. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt die We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus, dass unser Mandant das Programm „Refx Nexus 2“ im Rahmen einer Tauschbörse widerrechtlich anderen Filesharing-Teilnehmern zum Download angeboten hätte. Hierdurch würden die Urheberrechte der reFX Audio Software Inc. an der Software verletzt. In der Abmahnung wird er dazu aufgefordert, die widerrechtliche Verbreitung der Computersoftware sofort zu unterlassen sowie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Nachdem unser Mandant bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte, machen die gegnerischen Rechtsanwälte nun auch Zahlungsansprüche geltend. So soll unser Mandant Schadensersatz in Höhe von EUR 6.000.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.752,90, also insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 7.752,90 bezahlen. Die Rechtsanwaltskosten berechnet die We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus einem Gegenstandswert in Höhe von 60.000.-. Um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen, wird unserem Mandanten ein Vergleichsangebot in Höhe von EUR 3.000.- unterbreitet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der reFX Audio Software Inc.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

 

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