Abmahnung des Herrn Knut Harders durch die Kampe Wilcken Wiedemann Rechtsanwälte wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes

14. November 2017
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Knut Harders, ausgesprochen durch die Kampe Wilcken Wiedermann Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, gegen das Jugendschutzgesetz zu verstoßen.

Die Abmahnung des Herrn Knut Harders im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Kampe Wilcken Wiedemann Rechtsanwälte wird dazu aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Online-Auftritts auf der Handelsplattform Amazon nicht gewährleistet, dass sogenannte FSK-18 Filme nicht von Minderjährigen erworben werden können. Dieser angebliche Wettbewerbsverstoß würde demnach einen Unterlassungsanspruch des Herrn Knut Harders begründen.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorformuliertes Exemplar dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Zudem soll unser Mandant anstatt der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 492,54 einen Erledigungsbetrag in Höhe von EUR 500.- bezahlen um die Angelegenheit ohne gerichtliches Klagverfahren einvernehmlich zu lösen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Knut Harders

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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