Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Wettbewerbsverstößen auf DaWanda

14. November 2017
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Uns liegt eine Abmahnung des IDO Interessenverbands vor, in welcher wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Unser Mandant soll im Rahmen seines DaWanda-Auftritts mehrere Wettbewerbsverstöße begangen haben.

Die Abmahnung des IDO Interessenverbands im Einzelnen

Zunächst behauptet der IDO Interessenverband unser Mandant würde innerhalb seines DaWanda-Auftritts eine AGB-Formulierung verwenden, die angeblich irreführend sei. Sie bringe nach deren Ansicht zum Ausdruck, dass unser Mandant versuche, entgegen dem geltenden Recht, die Transportgefahr auf den Verbraucher abzuwälzen. Weiter unterstellt der IDO Interessenverband, unser Mandant missachte die Textilkennzeichenverordnung, da er die zum Verkauf angebotenen Textilien nicht regelkonform etikettiere. Diesbezüglich fehle es angeblich an einer exakten Information hinsichtlich der Zusammensetzung der textilen Materialien. Zuletzt wird behauptet, unser Mandant würde entgegen seiner Pflicht gem. Art. 246c Nr. 2 EGBGB nicht darüber informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden zugänglich gemacht werde oder nicht.

Verbraucher- und kundenfeindliche Vertragsbedingungen sowie falsche Verbraucherinformationen könnten laut IDO dazu führen, dass der Verbraucher in die Irre geführt werde oder seine Rechte nicht ausübe. Daraus resultiere ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Mitbewerbern.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Ein entsprechendes Exemplar ist dem Schreiben des IDO Interessenverbands bereits beigefügt. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 232,05.- geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbands

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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