Abmahnung der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH durch die Nimrod Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Euro Truck Simulator 2“

06. August 2015
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Die Nimrod Rechtsanwälte machen gegen einen unserer Mandanten im Namen der randomedia Marketing & Vertriebs GmbH Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Euro Truck Simulator 2“ geltend.

Die Abmahnung der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant das Computerspiel „Euro Truck Simulator 2“ im Rahmen einer Internettauschbörse widerrechtlich heruntergeladen und damit anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben soll. Dadurch seien die Rechte der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH aus §§16, 19a UrhG verletzt, denn sie sei – so wird zumindest angegeben – Inhaberin der ausschließlichen deutschen Nutzungsrechte an dem besagtem Spiel.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorgefertigter Entwurf dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem soll er Schadensersatz in Höhe von höchst fragwürdigen EUR 5.000.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.336,90, also insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 6.336,90 (!) bezahlen. Die Rechtsanwaltskosten berechnen die Nimrod Rechtsanwälte aus einem utopischen Gegenstandswert in Höhe von 35.000.-. Um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen, wird unserem Mandanten ein Vergleichsangebot in Höhe von EUR 815.- unterbreitet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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