Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage wegen Wettbewerbsverstoßes durch irreführende Werbung

27. Mai 2019
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Die Sachse Vertriebs GbR, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, mahnt einen unserer Mandanten aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes auf eBay ab.

Die Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR im Einzelnen

Die Sachse Vertriebs GbR wirft einem unserer Mandanten vor, er verletze im Rahmen seines eBay-Auftritts das Wettbewerbsrecht. Konkret beanstandet wird, dass er etwa „Original Lexmark Toner Schwarz“ zum Verkauf anbiete. Nach Ansicht der Gegenseite sei darin eine irreführende Werbung gem. § 5 Abs. 1 UWG zu sehen, weil Markenware ohnehin „original“ sein müsse. Die zusätzliche Erwähnung suggeriere Käufern, die Ware weise einen Vorteil gegenüber Konkurrenzprodukten auf.

Unser Mandant wird infolgedessen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe über EUR 500.- vorgesehen. Zudem werden von ihm Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 334,75 verlangt. Diese wurden aus einem Streitwert über EUR 3.000.- errechnet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sachse Vertriebs GbR

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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