Abmahnung der Frau Janine Busse durch die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen mehrerer Wettbewerbsverstößen in verschiedenen Online-Shops

28. Mai 2019
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Unsere Mandantschaft erreichte eine Abmahnung der Frau Janine Busse, ausgesprochen durch die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. In dem Abmahnschreiben verweist die Gegenseite auf mehrere Wettbewerbsverstöße, die unser Mandant im Rahmen seiner Online-Shops begangen haben soll.

Die Abmahnung der Frau Janine Busse im Einzelnen

Die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht in dem Schreiben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ihrer Mandantin in Bezug auf die angebliche Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften geltend. Die Mandantschaft der Gegenseite vertreibt gewerblich Waren aus den Bereichen Kaffee und Kaffeeprodukte über das Internet, weshalb ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zu unserem Mandanten bestehe.

Konkret habe unser Mandant unter anderem Produkte mit der Bezeichnung „Original“ beworben, was nach Ansicht der gegnerischen Rechtsanwälte eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt, die zu einer Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG führt. Aufgrund dieser Aussage nehme das Publikum an, die Waren hätten einen Vorzug gegenüber anderen Waren gleicher Gattung oder Konkurrenzangeboten, obwohl es sich um Merkmale handle, die das Produkt gegenüber anderen gerade nicht auszeichnet, da es ansonsten nicht verkehrsfähig wäre.

Außerdem habe unsere Mandantschaft gegenüber Verbrauchern keinen anklickbaren Hyperlink zur Europäischen Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) gut sichtbar eingestellt. Zwar gebe unser Mandant eine entsprechende URL an, die jedoch erst manuell kopiert und in eine Browser-Befehlszeile eingefügt werden muss. Die sogenannte ODR-Verordnung verlange jedoch einen echten Hyperlink, der durch einfachen Linksklick beziehungsweise Touch-Berührung zur gewünschten Ziel-Seite führt.

Darüber hinaus bemängelt die Gegenseite, dass unser Mandant gegenüber Nutzern nicht über die Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informiere und keine Datenschutzerklärung vorhalte. Dadurch habe unsere Mandantschaft seine Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO verletzt.

Zudem habe unser Mandant gegenüber Verbrauchern nicht ausreichend über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts informiert. Er habe den Verbraucher nicht über das gesetzliche Muster-Widerrufsformular belehrt und insbesondere kein solches bereitgestellt oder angegeben, wo es abgerufen werden kann. Die Nichtangabe solcher Informationen könne den Verbraucher davon abhalten, seine gesetzlichen Rechte geltend zu machen.

Des Weiteren soll unsere Mandantschaft entgegen Art. 246c Nr. 4 EGBGB den Verbraucher nicht darüber informiert haben, welche Sprachen für den Vertragsschluss zur Verfügung stehen. Außerdem wird unserem Mandanten vorgeworfen, in unzulässiger Weise das Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberecht des Verbrauchers ausgeschlossen zu haben. Zudem gebe es in seinen Online-Shops widersprüchliche Angaben zum Bestehen des Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberechts. Des Weiteren verweist die Gegenseite auf das Fehlen einer Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung.

Aus diesen vermeintlich begangenen Wettbewerbsverstößen leitet die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Unterlassungsanspruch gegenüber unserer Mandantschaft ab. Unser Mandant habe das angeblich wettbewerbswidrige Verhalten unverzüglich zu unterlassen, die betreffenden Angebote unverzüglich zu beenden sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt. Außerdem soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite tragen, die sich auf insgesamt EUR 1.358,86.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 30.000.-, belaufen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Janine Busse

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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