Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH durch die 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann wegen Markenrechtsverletzung an „Kniffel“

11. November 2019
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Uns liegt eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH, ausgesprochen durch die 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann, vor. In dieser wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, er habe eine Markenrechtsverletzung begangen.

Die Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH im Einzelnen

Die 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann führt in dem Abmahnschreiben näher aus, dass unser Mandant im Rahmen seines Online-Shops auf Amazon.de rechtsverletzende Beschreibungen seiner Waren schalten würde, indem er für ein Multifunktions-Spiel unter anderem mit der Beschreibung „…Kniffel…“ bewerbe. „Kniffel“ sei eine zugunsten der Schmidt Spiele GmbH eingetragene Unionsmarke, die so verletzt würde. Durch dieses Vorgehen erzeuge unser Mandant außerdem bei möglichen Kunden eine Verwechslungsgefahr zwischen dessen Produkten und denen der Schmidt Spiele GmbH.

Auf Grund dieses angeblichen Verstoßes unseres Mandanten wird dieser dazu aufgefordert, die Rechtsverletzung einzustellen, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein vorgefertigtes Exemplar wurde dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem werden Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 2.348,94, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 100.000,- verlangt. Darüber hinaus soll er sich verpflichten, seine angebliche Verpflichtung zum Schadensersatz anzuerkennen und auch Auskunft darüber erteilen, wie lange diese Beschreibung geschaltet war und wie viel Umsatz bzw. Gewinn dadurch erzielt wurde. Auch soll unser Mandant Auskunft über den Beschaffungs- und Vertriebsweg des Spiels erteilen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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