Abmahnung der Techland Sp. z o.o. durch die .rka Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dying Light“

28. Oktober 2019
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Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung der Techland Sp. z o.o. erhalten, die von den .rka Rechtsanwälten ausgesprochen wurde. In dem Abmahnschreiben wird behauptet, unsere Mandantschaft habe eine Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dying Light“ begangen.

Die Abmahnung der Techland Sp. z o.o. im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, das Computerspiel „Dying Light“ über die Internettauschbörse „BitTorrent“ zum Download für Dritte bereitgehalten und damit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Computerspiel wurde nach Aussage der Gegenseite von der Techland Sp. z o.o. entwickelt. Deshalb habe unsere Mandantschaft eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 97, 69c, 19a UrhG verwirklicht.

Unser Mandant sei in einem gerichtlichen Auskunftsverfahren als Anschlussinhaber ermittelt worden und deshalb für die angebliche Urheberrechtsverletzung täterschaftlich verantwortlich und hafte zivilrechtlich für diese. Auf Grundlage dessen sei unser Mandant zur Unterlassung nach § 97 Abs. 1 UrhG, zur Zahlung von Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG und zur Erteilung von Auskunft nach §§ 101, 101a UrhG, 242 BGB sowie zur Löschung der fraglichen Datei verpflichtet.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unsere Mandantschaft im Namen der Techland Sp. z o.o. auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformulierter Vorschlag für eine solche Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben bereits beigefügt. Außerdem soll unser Mandant die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 984,60.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 20.000.-, sowie einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 1.500.- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Techland Sp. z o.o.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Vinchenso Audino, 27. April 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Auch Ich habe mittlerweile ein Mahnbescheid der genannten firma Techland Sp.z o.o. erhalten. D ich dachte es wäre ein Fake habe Ich nach Rücksprache mit einer Rechtsabteilung dieses Schreiben nicht weiter beachtet. Mittlerweile ist ein Obergerichtsvollzieher mit eintreiben einer Gesamtschule von 2.734.57€ beauftragt worden am zuständigen Amtsgericht Offenbach am Main. Ebenfalls wir in dieser Kostenaufstellung eine Rechtsanwaltsforderung wie in ihrem Artikel genanntem Betrag von 984,60 € gefordert sowie in meinem Mahnbescheid lediglich eine Strafe wegen urheberrechtlichen unerlaubten Nutzung in Höhe von 1000€ gefordert .

    Eine Terminierung zu einem Termin zur Abgabe der Veemögungsauskunft ist auf xen 12.05.2020 8:00 festgelegt . Persönliches Erscheinen ist ausdrücklich Pflicht ansonsten droht Verhaftung ggf. Eintragung im Schuldnerverzeichnis.

    Bitte beachten Sie das der MAHNBESCHEID vom 02.01.2020 datiert ist und die Einspruchsfrist schon abgelaufen ist da ich dachte es wäre ein FAKE.
    Die Hauptforderung beläuft sich aber auf ACHTUNG folgenden Zeitraum laut Mahnbescheid … Am v. 23.06.2016 / Schr v. Okt. 19 vom 23.06.16 mit einer Grund Forderung von 1984,60 € weitere Kosten sind unter anderem Verfahrenskosten , Zinsen ect.

    Leider habe Ich niemals einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt da ich von einem Fake der Forderung ausgegangen bin .

    Jetzt die frage besteht noch jegliche rechtliche Möglichkeit ge diese Forderung vorzugehen ?

    Gott sei Dank bin Ich RECHTSSCHUTZ versichert .

    Daher würde ich Sie gerne bitten nach Sachlage zu Entscheiden ob und wie weit Sie Mir in dieser Rechtlichen Angelegenheit helfen können ggf. Ob Sie Mir eine Mitteliung / Einschätzung zum gegebenen Sachverhalt geben können . Beachten Sie bitte das es zeitliche schnell von Nöten ist .

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Audino

    Sehr gerne auch telefonisch unter 0151 – 70301220

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