Abmahnung der Frau Janine Busse durch RA KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen diverser Wettbewerbsverstöße unter anderem aufgrund fehlenden Links zur OS-Plattform

24. Oktober 2019
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Uns liegt eine Abmahnung von Frau Janine Busse, ausgesprochen durch RA KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vor. In dieser wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, er habe diverse Wettbewerbsverstöße im Rahmen seines eBay-Auftritts begangen.

Die Abmahnung von Frau Janine Busse im Einzelnen

Unserem Mandanten wird eine ganze Reihe von Wettbewerbsverstößen vorgeworfen. So habe er keinen klickbaren Link zu einer sogenannten OS-Plattform (OS = Online Streitbeilegung) bereitgestellt. Dies begründe – so die Gegenseite – einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 3a UWG. Einen solchen Verstoß stelle außerdem die angeblich ausgebliebene Registrierung beim Verpackungsregister LUCID dar. Auch würden die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Widerrufsrechts nicht gewahrt. So entspreche die Widerrufsbelehrung nicht der aktuellen Gesetzeslage und sei daher nicht wie gefordert „klar und verständlich“. Im Übrigen werde eine Telefonnummer innerhalb des Widerrufsformulars angegeben, was ebenfalls unzulässig sei. Zudem finde sich nach Auffassung der Gegenseite ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG auf der eBay-Seite unseres Mandanten. Im Impressum werde ein anderes Einzelunternehmen genannt, als das, mit dem laut den AGB schlussendlich der Vertrag zustande käme. Dies stelle eine unlautere Irreführung dar.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt ist. Zusätzlich sieht er sich einem Kostenerstattungsverlangen ausgesetzt. Die Rechtsverfolgungskosten belaufen sich auf insgesamt EUR 1171,67 und wurden anhand eines Streitwerts i.H.v. EUR 20.000.- berechnet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Frau Janine Busse

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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