Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH durch die 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann wegen Markenrechtsverletzung an „Kniffel“

22. Dezember 2015
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Uns liegt eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH, ausgesprochen durch die 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, eine eingetragene Marke der Schmidt Spiele GmbH widerrechtlich verwendet und dadurch deren Rechte verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH im Einzelnen

Die 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann führt in dem Abmahnschreiben näher aus, dass unser Mandant im Rahmen seines Online-Shops auf Amazon.de rechtsverletzende Beschreibungen seiner Waren schalten würde, indem er für Schreibblöcke zu einem bekannten Würfelspiel die Beschreibung „Kniffelblock“ verwende. Durch dieses Vorgehen erzeuge unser Mandant bei möglichen Kunden eine Verwechslungsgefahr zwischen dessen Produkten und denen der Schmidt Spiele GmbH. Deren Markenrechte an der Europäischen Marke „Kniffel“ würden dadurch verletzt werden.

Auf Grund dieser angeblichen Verletzung seitens unseres Mandanten wird dieser dazu aufgefordert, die Rechtsverletzung einzustellen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorgefertigtes Exemplar wurde dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll er für die entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.531,90, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 50.000,- aufkommen. Darüber hinaus soll er seine angebliche Verpflichtung zum Schadensersatz anerkennen und auch Auskunft darüber erteilen, wie lange diese Beschreibung geschaltet war und wie viel Umsatz bzw. Gewinn dadurch erzielt wurde. Auch soll unser Mandant Auskunft über den Beschaffungs- und Vertriebsweg der Schreibblöcke erteilen. Zusätzlich soll er auch noch zusichern, alle noch vorhandenen Schreibblöcke, Werbemittel oder sonstige Unterlagen, auf denen sich die Bezeichnung „Kniffel“ befindet, zu vernichten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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