Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Kontor Top Of The Clubs Vol.64 / 2014.04“

23. Dezember 2015
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Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian macht im Namen der DigiRights Administration Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Kontor Top Of The Clubs Vol.64 / 2014.04“ geltend.

Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Einzelnen

Der gegnerische Rechtsanwalt führt in dem Abmahnschreiben näher aus, dass unser Mandant im Rahmen einer Internettauschbörse das Musikalbum „Kontor Top Of The Clubs Vol.64 / 2014.04“ anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten habe. Durch diese angebliche öffentliche Zugänglichmachung seien unter anderem die Rechte der DigiRights Administration GmbH aus § 19a UrhG verletzt worden, denn sie sei – so wird zumindest behauptet – Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Werk.

Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Ein vorgefertigtes Exemplar wurde dem Schreiben bereits beigefügt.  Daneben schulde er Schadensersatz in Höhe von EUR 2.500.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.531,90, welche der gegnerische Rechtsanwalt aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 50.000.- berechnet. Insgesamt werden somit Ansprüche der DigiRights Administration GmbH gegen unseren Mandanten in Höhe von EUR 4.031,90 behauptet. Um eine außergerichtliche Einigung zu erlangen, wird unserem Mandanten ein Vergleichsangebot in Höhe von EUR 2.400.- unterbreitet, womit alle Ansprüche abgegolten wären.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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