Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund einer fehlenden Widerrufsbelehrung
Die Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen
In dem Schreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Auftritts auf der Internetauktionsplattform eBay Waren anzubieten, ohne den Verbraucher über die Bedingungen, insbesondere das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts, die Rechtsfolgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular zu belehren. Darin sieht der DO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. seitens unseres Mandanten einen Verstoß gegen §§ 3, 5, 5a und 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Auf Grund dieser angeblich ausbleibenden Informationen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Ein vorgefertigtes Exemplar wurde dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll er Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 232, 05 bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.