Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an einer Tonaufnahme

29. Juni 2026
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Uns liegt eine Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Tonaufnahme auf Instagram ohne entsprechende Lizenz verwendet und somit gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Die Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der SoundGuardian GmbH wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft die Tonaufnahme „Perfect (Exceeder) (1991 Remix)“ des Künstlers „Mason vs Princess Superstar“ für die Herstellung einer audiovisuellen Produktion verwendet und auf Instagram öffentlich zugänglich gemacht haben soll, ohne die entsprechenden Rechte erworben zu haben.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Nutzung ohne erforderliche Lizenz dar. In dem Schreiben werden insoweit ausdrücklich §§ 85, 19a UrhG sowie § 97 Absatz 2 Satz 3 UrhG genannt. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um eine Tonaufnahme.

Infolgedessen bietet die SoundGuardian GmbH eine Nachlizenzierung der betreffenden Tonaufnahme für die Herstellung des Videos und die bisherige Verbreitung an. Hierfür wird eine Lizenzvergütung in Höhe von 3.375,00 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Berechtigungsanfragen der SoundGuardian GmbH

Jedes Schreiben, mit dem eine angeblich unlizenzierte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke beanstandet wird, sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Nutzung erfolgt ist und die Gegenseite Rechte an dem betreffenden Werk geltend macht.

Auch bei einer zunächst als Berechtigungsanfrage formulierten Aufforderung sollte sorgfältig geprüft werden, ob und in welchem Umfang Rechte bestehen, ob eine Lizenz vorliegt und welche weiteren Ansprüche die Gegenseite möglicherweise geltend machen könnte.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches oder ähnliches Schreiben erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten des jeweiligen Schreibens, wie Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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