Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an „Bob, der Streuner“

02. Mai 2017
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Bob, der Streuner“ ab.

Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „Bob, der Streuner“ mittels der Tauschbörsensoftware BitTorrent illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit Dritten zum Download angeboten zu haben. Dieses Vorgehen stelle nach Meinung der Gegenseite eine öffentliche Zugänglichmachung dar, zu der allerdings lediglich die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft berechtigt sei. Denn allein sie ist laut Abmahnung Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Infolgedessen wird von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wobei ein vorgefertigter Entwurf einer solchen Unterlassung- und Verpflichtungserklärung dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Zudem soll er Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 215,-, berechnet aus einem Streitwert i.H.v. EUR 1.700,-, bezahlen. Daneben machen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Schadensersatz i.H.v. EUR 700 für ihren Mandanten geltend. Insgesamt wäre seitens unseres Mandanten damit ein Betrag in Höhe von EUR 915,- zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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