Abmahnung der EDV Systeme Worms GmbH durch die Boie & Hermann Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstoßes durch unwahre Angaben über Produktdetails

02. Mai 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der EDV Systeme Worms GmbH, ausgesprochen durch die Boie & Hermann Rechtsanwälte, vor. In dem Schreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, indem er unter anderem durch falsche Angaben über den Inhalt verschiedener Druckerpatronen-Sets die Verbraucher täuscht.

Abmahnung der EDV Systeme Worms GmbH im Einzelnen

Die gegnerischen Rechtsanwälte führen in ihrem Schreiben an, dass unser Mandant verschiedene Druckerpatronen-Sets in hauseigener Verpackung anbiete, diese jedoch in anderer Verpackung geliefert würden. Weiter wird behauptet, die Inhaltsangaben unseres Mandanten würden nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Außerdem bestünde zwischen der Premium-Variante und der Basic-Variante nur ein Unterschied im Preis, der Inhalt sei derselbe.

Er verstoße damit gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot nach §§ 3, 5 Abs. 1 UWG. Aus diesem Grund habe die EDV Systeme Worms GmbH einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen unseren Mandanten.

Er wird infolgedessen dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dem Abmahnschreiben wurde ein Entwurf einer solchen Erklärung beigefügt, die die Gegenseite für geeignet erachtet. Darin soll er sich verpflichten, die oben genannten Vorwürfe zu unterlassen und zudem bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe über 5.100,- an die EDV Systeme Worms GmbH zu zahlen. Die Rechtsanwälte Boie & Hermann machen weiter Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 865,-, berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 15.000.-, geltend. Unser Mandant soll sich mit Unterzeichnung der oben genannten Erklärung dazu verpflichten, diese Kosten zu übernehmen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der EDV Systeme Worms GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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