Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Grand Budapest Hotel“
Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch die Nutzung der Internet-Tauschbörse „bittorrent“, die Rechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Filmwerk „Grand Budapest Hotel“ verletzt zu haben. Die Vervielfältigung dieses Werks durch die Nutzung einer Internet-Tauschbörse und das Zurverfügungstellen für andere Nutzer weltweit stelle eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung und damit eine Urheberrechtsverletzung dar.
Unser Mandant wird nun zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ein Entwurf ist der Abmahnung beigelegt. Zudem soll unser Mandant einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 600,- und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,-, insgesamt also einen Betrag in Höhe von EUR 815,- bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist allerdings stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.