Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Siren Charms, In Flames (Album)“

06. November 2014
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Siren Charms, In Flames (Album)“ ab.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Einzelnen:

Dem Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zufolge soll unser Mandant über seinen Internetanschluss die Tonaufnahme „Siren Charms, In Flames (Album)“ auf der Tauschbörse bittorrent widerrechtlich zum Herunterladen angeboten haben.

Unser Mandant wird infolgedessen dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein Entwurf ist der Abmahnung beigelegt. Darüber hinaus soll einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 600,- sowie Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 215,- leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Werden außerdem derart hohe Summen gefordert, lohnt es sich meist, deren Berechtigung kritisch zu hinterfragen und auf keinen Fall einfach zu bezahlen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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