Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung am Film „Die Bestimmung – Divergent“

06. November 2014
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Wieder einmal mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen unserer Mandanten im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung am Film „Die Bestimmung - Divergent“ ab.

Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen in einer Internettauschbörse das Filmwerk „Die Bestimmung – Divergent“ widerrechtlich zum Download angeboten zu haben. Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft gibt insoweit an, Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Filmwerk zu sein.

Aufgrund der in Frage stehenden Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Außerdem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,-€ sowie Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,-€ gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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