Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung am Film „Rio 2 – Dschungelfieber“

06. November 2014
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Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen erneut einen unserer Mandanten im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung am Filmwerk „Rio 2 - Dschungelfieber“ ab.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, den Film „Rio 2 – Dschungelfieber“ in einer Internettauschbörse widerrechtlich zum Download angeboten zu haben.

Infolge der angeblichen Urheberrechtsverletzung soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sowie Schadensersatz in Höhe von 600,- € und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,- € bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist allerdings stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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