Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Deadpool“
Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben führen die gegnerischen Rechtsanwälte an, dass unser Mandant im Rahmen der Internettauschbörse bittorrent den Film „Deadpool“ allen Nutzern der Tauschbörse weltweit zum Download angeboten habe. In diesem vermeintlichen Angebot sei nach §§ 16, 19 a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH sei, so wird zumindest behauptet, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Filmwerk.
Infolge des vermeintlichen Verstoßes wird unser Mandat zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben bereits ein entsprechender Vordruck beigefügt wurde. Zudem soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 700.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215.- bezahlen, welchen die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.700.- berechnen. Insgesamt wird von unserem Mandanten daher ein Betrag in Höhe von EUR 915.- gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.