Abmahnung der Universum Film GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „96 Hours – Taken 3“
Die Abmahnung der Universum Film GmbH im Einzelnen
Unserer Mandantin wird konkret vorgeworfen, über ihren Internetanschluss das Werk „96 Hours – Taken 3“ heruntergeladen zu haben. Dabei soll der Film gleichzeitig einer Vielzahl von weiteren Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein. Das Werk soll unter der IP-Adresse unserer Mandantin weltweit mittels des Netzwerkprotokolls „bittorrent“ zum Herunterladen angeboten worden sein. Das Angebot, ein urheberrechtlich geschützten Werk zum Download anzubieten, sei als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG rechtswidrig. Da unsere Mandantin als Vertragspartner des Providers Inhaberin des Internetanschlusses sein soll, liegt eine tatsächliche Vermutung der Täterschaft der Anschlussinhaberin vor. Die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung würde Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz begründen.
Unsere Mandantin soll es nun als Anschlussinhaberin unterlassen, das Werk „96 Hours – Taken 3“ oder Teile daraus über die Tauschbörse „BitTorrent“ im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Sie wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dem Abmahnschreiben wurde bereits ein entsprechender Entwurf beigefügt. Zudem wird von unserer Mandantin ein Schadensersatz in Höhe von EUR 700,00 gefordert und die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Waldorf Frommer in Höhe von EUR 215,00.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universum Film GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.