Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke

08. Februar 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der DigiRights Administration GmbH, ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. In dieser wird unserer Mandantin vorgeworfen, über ihren Internetanschluss unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte mittels Filesharing-Programme weitergegeben zu haben.

Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Einzelnen

Unserer Mandantin wird konkret vorgeworfen, über sogenannte Tauschbörsen oder File-Sharing-Systeme, wie z.B. Bittorrent und eDonkey/eKad rechtswidrig Werke im Internet verbreitet zu haben. Dabei sollen mehrere Tonaufnahmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein. Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Download anzubieten sei als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG rechtswidrig. Die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung würde Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz begründen.

Unsere Mandantin soll es nun als Internetanschlussinhaberin unterlassen urheberrechtlich geschützte Werke der DigiRights Administration GmbH zum Download anzubieten und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie wird dazu aufgefordert, die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian in Höhe von EUR 924,80 zu erstatten. Es soll eine Unterlassungserklärung von unserer Mandantin unterzeichnet werden. Dem Abmahnschreiben wurde bereits ein entsprechender Entwurf beigefügt. Zudem wird von unserer Mandantin ein Schadensersatz in Höhe von EUR 900,00 gefordert. Unserer Mandantin wurde außerdem eine außergerichtliche Erledigung aller aus der Urheberrechtsverletzung bestehenden Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 1.500,00 angeboten. Ein entsprechendes Vergleichsschreiben liegt der zu unterzeichnenden Unterlassungserklärung bei.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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