Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Deadpool“ und TV-Folgen der Serie „The Simpsons“
Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, mittels eines Filesharing-Programms das Filmwerk „Deadpool“ sowie die TV-Folgen „The Simpsons – Every Man’s Dream [Die Simpsons – Traumwelten]“ und „The Simpsons – Friends And Family“ unerlaubt weitergegeben und einer Vielzahl von Nutzern unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben. Dies stelle nach Meinung der Gegenseite eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar. Bei Rechtsverletzungen im Internet an besagten Werken sei die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – so wird zumindest in dem Abmahnschreiben angegeben – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen.
Infolge der vermeintlichen Verstöße wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei dem Schreiben ein Muster einer solchen Erklärung beigefügt war. Zudem soll er Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 281,30, die von der Gegenseite aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 2.500,-, berechnet wurden, sowie Schadensersatz i.H.v. EUR 1.500,- bezahlen. Insgesamt wäre damit ein Betrag i.H.v. EUR 1.781,30 fällig.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.