Abmahnung der URBANMOTION GmbH durch die Rechtsanwälte Staßer Ventroni Freytag wegen Urheberrechtsverletzungen am Aftermovie einer Party der URBANMOTION GmbH

26. Januar 2023
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Uns liegt eine Abmahnung der URBANMOTION GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Straßer Ventroni Freytag, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf seiner Instagram-Seite Ausschnitte eines Aftermovies der URBANMOTION GmbH unlizenziert verwendet, vervielfältigt und somit geschützte Inhalte verbreitet zu haben.

Die Abmahnung der URBANMOTION GmbH im Einzelnen

Unser Mandant soll eine Urheberrechtsverletzung an einem Aftermovie einer Party der Gegner begangen haben, indem er Ausschnitte aus diesem für die Werbung eines Events benutzte. Gemäß den Rechtsanwälten der Gegenseite soll unser Mandant das Recht auf Vervielfältigung, § 16 UrhG, sowie das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung, § 19a UrhG, verletzt haben.

Bei den gerügten Veröffentlichungen handelt es sich um kurze Videos, in denen unser Mandant bevorstehenden Events bewirbt. Konkret soll er, nach der Gegenseite, Ausschnitte aus dem Aftermovie der URBANMOTION GmbH verwendet und sie in diesen Videos eingebaut haben, wobei die Gegenseite aber die exklusiven Rechte an diesem Werk halten soll.

Infolge der durch die Rechtsanwälte Straßer Ventroni Freytag geltend gemachten Urheberrechtsverletzung wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zusätzlich soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.088,60 tragen, die aus einem Gegenstandswert von EUR 20.000.- berechnet werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der URBANMOTION GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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