Abmahnung des Michael Bihlmayer durch die Lieb Rechtsanwälte wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützter Bilder

17. Januar 2023
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Uns liegt eine Abmahnung des Michael Bihlmayer, ausgesprochen durch die Lieb. Rechtsanwält, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf seiner Facebook-Seite Fotografien des Michael Bihlmayer unlizenziert vervielfältigt und somit geschützte Bilder öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Abmahnung des Michael Bihlmayer im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Lieb. Rechtsanwälte wird näher ausgeführt, dass unser Mandant Fotografien des Michael Bihlmayer auf seiner Facebook-Seite für andere Nutzer öffentlich zugänglich gemacht haben soll, wofür er keine Lizenz gehabt haben soll. Dies soll einen Eingriff in das ausschließliche Recht des Urhebers auf Vervielfältigung (§§15 Abs. 1 Nr. 1; 16 Abs.1 UrhG) sowie in das ausschließliche Recht des Urhebers auf öffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) darstellen. Des Weiteren soll unser Mandat eine Bearbeitung des Bildes vorgenommen haben, welche gem. §23 UrhG nur durch den Urheber zulässig sein soll.

Bei der benannten Fotografie handelt es sich um ein Bild eines Corona-Warnschildes, auf welchem die 2G+ Regel genauer erläutert wird. Solche Schilder wurden während der Corona-Pandemie an den Eingängen etlicher Einrichtungen, so zum Beispiel an Arztpraxen, angebracht, um darauf hinzuweisen, dass der Eintritt nur gestattet sei, wenn man die Voraussetzungen der 2G+ Regel erfüllt. Das auf der Fotografie abgebildete Warnschild gab es während der Pandemie in etlichen Ausführungen, Größen und Designs. Nun stellt sich die Frage, ob sich ein solches Bild, aufgrund der vorher genannten Gründe, gem. des UrhG überhaupt schützen lassen könnte.

Infolge der durch die Lieb. Rechtsanwälte geltend gemachten Urheberrechtsverletzung wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 1.184.- geltend gemacht. Zusätzlich soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 887,03.- tragen, die aus einem Gegenstandswert von EUR 8.184.- berechnet werden. Damit fordern die Lieb Rechtsanwälte von unserem Mandanten insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 2.071,03.- inklusive Umsatzsteuer.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Michael Bihlmayer

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

12 Kommentare

  1. Vanessa M., 17. Februar 2024

    Ebenfalls einen Brief erhalten. Angeblich ein Bild Anfang 2023 auf Facebook.

    Da sitzt doch anscheinend jemand, der viel Langeweile hat und Geld machen will.

  2. Rena Hinz, 21. November 2023

    Habe heute einen E-Mail bekommen. Es handelt sich um ein Bild zum Muttertag vor 2 Jahren, was ich auf Facebook gepostet habe. Nun soll ich bis 24.11.2023 1.400 Euro zahlen. Finde aber gerade auch keinen Anwalt. Was kann ich jetzt tun?

  3. Smajic, 17. November 2023

    Auch wir haben heute einen Brief von Herrn Bihlmayer erhalten. Es ist eine „Berechtigungsanfrage“ mit einer Rechnung i.H.v 1000€ für ein Bild, welches ich unwissentlich zu einem Feiertag auf unserer Facebook-Seite gepostet habe. Das Bild war frei zugänglich im Internet zu finden & man hat sich dabei nichts gedacht. Wie geht man hier vor?

  4. Manuela, 4. Oktober 2023

    Ich stehe vor einem Problem: Nach einem verlorenen Rechtsstreit mit Herrn Bihlmayer wegen Nichtzahlung für urheberrechtlich geschützte Fotos habe ich eine neue Abmahnung von einem anderen Fotografen erhalten. Gibt es Möglichkeiten, die Konsequenzen zu mildern oder einen langwierigen Rechtsstreit zu verhindern?

    Ich habe aus meinen vergangenen Fehlern gelernt und bin bereit, Verantwortung zu übernehmen und die Situation zu klären. Ich wäre dankbar für Ihre Ratschläge.

  5. Thorsten Fehr, 20. Mai 2023

    Ebenfalls das 2G+ was zur Beanstandung steht, und laut dessen Herr Biehlmeyer 1751,31 Euro haben möchte bis zum 26.10.23. Bei fristgerechter Zahlung bietet er mir einen von Pauschalbeitrag in Höhe von 1250 Euro abzurechnen. Am 16.5 erhielt ich dann eine letzte Mahnung das Geld bis zum 19.Mai zu überweisen, da er ansonsten einen Anwalt einschalten wird. Irgendwie ist der Herr ein bißchen wirr. Ok, unwissenheit schützt vor Strafe nicht, weil ich das Bild von einem Gastro Kollegen übernommen hatte, der nicht auf die Rechtelizenz hinwies, aber eine Frist bis Ende Oktober zu machen, und dann im Mai eine letzte Mahnung zu verschicken ist auch schon dreist.

  6. Brigitta Maly, 13. Mai 2023

    Guten Tag, ich habe ebenfalls so ein Schreiben bekommen!!
    Es geht um da 2 G Bild habe dieses aber aus einer offiziellen Friseur Seite gehabt
    War nie auf meiner Homepage nur in Instagram und Facebook

  7. Paul Haslach, 13. Februar 2023

    Wir haben uns mit Herrn Bihlmayer geeinigt. Eine Bekannte hat die Abmahnung ignoriert und nun in einem teuren Rechtsstreit viel Geld zahlen müssen. Offenbar sind die Bilder auch geschützt wenn das nicht extra daneben steht. Wusste ich nicht, ärgerlich.

  8. Eckart Berzel, 2. Februar 2023

    Wir haben uns an die Kanzlei gewannt.

  9. Ingrid Pferdekind, 2. Februar 2023

    Guten Tag, auch wir haben ein Schreiben von Herrn Bihlmeyer erhalten. Es geht um einen Corona-Hinweis. Melde mich dazu telefonisch. VG

  10. Steffen, 1. Februar 2023

    Hallo, wir haben ebenfalls so ein Schreiben von Herrn Bihlmayer erhalten und würden uns über weitere Infos zu dem Fall freuen.

  11. Nadja Walter, 1. Februar 2023

    Wir haben ein Kosmetikstudio und heute ebenfalls so eine Abmahnung bekommen. Da riecht wohl jemand das grosse Geld. Ich würde mich über Infos freuen, wie man hier vergeht.

  12. Eckart Berzel, 1. Februar 2023

    Ich habe auch so ein Schreiben von Herrn Michael Bihlmeyer bekommen.
    Ich habe einen Friseursalon, in der Coronazeit habe ich im meinem Facebook Account auf die aktuellen Regeln hingewiesen das war am 22.11.2021 auf meine
    Facebookseite E-Cut, dies war auf swraktuell corona-regeln veröffentlicht.
    Daher habe ich auf diese Seite verwiesen und daher auch das Bild.
    Was kann ich tun, ich habe eine Rechnung erhalten für 1194,91 € diese ist bis
    zum 03.02.2023 zu begleichen.

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