Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Godzilla“
Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Einzelnen
In der Abmahnung wird näher erläutert, dass die Warner Bros. Entertainment GmbH die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte für Deutschland sei. Die Vervielfältigung des Filmwerks „Godzilla“ durch die Nutzung einer Internet-Tauschbörse und das Zurverfügungstellen für andere Nutzer stelle deshalb eine widerrechtliche Vervielfältigung und damit eine Urheberrechtsverletzung dar.
Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten nun dazu auf, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Zudem soll unser Mandant im Rahmen der sog. Lizenzanalogie einen pauschalen Schadensersatz von EUR 600,- leisten. Zusätzlich soll er die durch die Einschaltung der gegnerischen Rechtsanwälte entstandenen Rechtsverfolgungskosten erstatten, mithin EUR 215,-. Bei der Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von EUR 815,- sei die Angelegenheit außergerichtlich beendet.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, wie sie der Abmahnung als Entwurf beilag, ist allerdings stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.