Abmahnung der GSDR GmbH durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an dem Tonwerk „Endless Summer“ der Künstlerin Oceana

09. Oktober 2014
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1261 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt ein Schreiben der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vor, in der durch diese eine in einer Tauschbörse im Internet begangene Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird.

Die Abmahnung der GSDR GmbH im Einzelnen

Über den Internetanschluss unseres Mandanten wurde laut Abmahnung in einem Peer-to-Peer Netzwerk das Musikalbum Bravo Hits 78 zum Download angeboten. An dem auf dem Album befindlichen Musiktitel „Endless Summer“ der Künstlerin Oceana hätte jedoch allein die GSDR GmbH die Rechte zur Verbreitung in Tauschbörsen inne. Eine Einwilligung in die Verbreitung des Werks durch unseren Mandanten liege nicht vor, womit er eine Urheberrechtsverletzung begangen hätte.

Aus diesem Grund soll eine weitere öffentliche Zugänglichmachung ab sofort unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden. Weiter soll unser Mandant Auskunft darüber erteilen, über welchen Zeitraum er das Musikstück verbreitet habe, um einen Schadensersatz berechnen zu können. Zusätzlich habe er die entstanden Rechtsanwaltskosten zu tragen. Vergleichsweise wird unserem Mandanten angeboten, die Angelegenheit durch eine Pauschalzahlung in Höhe von 450,00 € abschließend zu erledigen.

kanzlei.biz Empfehlung: nicht untätig bleiben bei Abmahnung der GSDR GmbH

Eine Abmahnung solle stets einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden, um feststellen zu können, ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach wie gefordert gegeben sind. Zudem ist bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung, wie sie dem Schreiben beiliegt, stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt.

Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a