Abmahnung der Touchmore GmbH durch Kegel Steuerberater Rechtsanwälte wegen einer angeblichen wettbewerbswidrigen Nachahmung eines Produkts
Die Abmahnung der Touchmore GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass er auf seiner Internetseite einen 3D-Faltwürfel als Werbeartikel bewerbe, bei dem es sich um eine qualitativ minderwertige Nachahmung des Artikels der Touchmore GmbH handeln solle. Weiter soll unser Mandant auch urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwendet haben.
Infolgedessen wird unsere Mandantschaft in dem Schreiben zur Abgabe einer strafbewehrten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- €, sowie zur Zahlung von insgesamt EUR 1.822,96 aufgefordert. Zudem soll er Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg des Produkts erteilen sowie die Produkte auf eigene Kosten vernichten.
kanzlei.biz Empfehlung: nicht untätig bleiben bei Abmahnung der Touchmore GmbH
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.