Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „It [Es]“

18. Mai 2018
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Uns liegt eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, Urheberrechte an dem Filmwerk „It [Es]“ verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, über seinen Internetanschluss das Filmwerk „It [Es]“ bzw. Teile davon mit Hilfe eines Filesharing-Programms unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen zu haben. In diesem angeblichen Vorgehen sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung und eine rechtswidrige Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Die Warner Bros. Entertainment GmbH sei – so wird jedenfalls angeführt – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der Rechtsverletzung an dem besagten Werk geltend zu machen.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Darüber hinaus wird unser Mandant dazu aufgefordert, einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 700,- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,- – berechnet aus einem Gesamtgegenstandswert von EUR 1.700 – zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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