Abmahnung der MG Premium Ltd. durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren erotische Filmen
Die Abmahnung der MG Premium Ltd. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben führt die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft näher aus, dass unser Mandant über die Internettauschbörse Bittorrent angeblich mehrere Pornofilme öffentlich zum Download angeboten habe, woraus sich eine Verletzung nach dem Urhebergesetz, näher §§ 94, 95, 19a UrhG ergebe. Unser Mandant besitze nicht die erforderlichen Rechte zu einer solchen angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung, denn die MG Premium Ltd. habe – so wird jedenfalls von der Gegenseite angeführt – die ausschließlichen weltweiten Verwertungsrechte an den genannten pornografischen Filmwerken inne und unserem Mandanten auch keine entsprechende Lizenz eingeräumt.
Auf Grund dieser vermeintlichen Verstöße unterbreitet die Gegenseite unserem Mandanten einen Vergleichsvorschlag. Dieser beinhaltet die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Unterzeichnung einer Vergleichsvereinbarung sowie die Zahlung eines Betrags in Höhe von EUR 1.147,60.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der MG Premium Ltd.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.