Abmahnung der Top Dress Berufsmoden GmbH durch Frau Rechtsanwältin Julia Gertz wegen Urheberrechts- und Wettbewerbsverstoßes durch unrechtmäßige Verwendung eines Computerprogramms und Lichtbildern sowie Nachahmung von Waren und Dienstleistungen

29. Mai 2018
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Rechtsanwältin Julia Gertz mahnt einen unserer Mandantinnen im Namen der Top Dress Berufsmoden GmbH ab und macht Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Computerprogramm und mehreren Lichtbildwerken sowie einen Wettbewerbsverstoß wegen angeblicher Nachahmung von Waren und Dienstleistungen geltend.

Die Abmahnung der Top Dress Berufsmoden GmbH im Einzelnen

Unsere Mandantin soll im Rahmen ihres Online-Shops Produktfotos verwendet haben, bei denen es sich um Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG und damit um urheberrechtlich geschützte Werke handele. Zudem soll sie ein Computerprogramm i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG verwendet haben, dessen Erstellerin die Top Dress Berufsmoden GmbH sei. Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung stehe allerdings allein dem Urheber selbst zu (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG), zumal unserem Mandanten unterstellt wird, keine entsprechenden Nutzungsrechte erhalten zu haben. Zudem soll unsere Mandantin Waren oder Dienstleistungen angeboten haben, die eine Nachahmung von Waren und Dienstleistungen der Top Dress Berufsmoden GmbH seien. Dies stelle gem. § 4 Abs. 3 c UWG einen Wettbewerbsverstoß dar.

Aufgrund dieses vermeintlichen Verstoßes soll unsere Mandantin eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, wobei Frau Rechtsanwältin Julia Gertz dem Schreiben bereits ein entsprechendes Muster einer solchen Erklärung beigefügt hat. Darüber hinaus wird unsere Mandantin dazu aufgefordert, einen noch zu errechnenden Schadensersatz sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 2.348,94 – berechnet aus einem Gesamtgegenstandswert von EUR 100.000,00 – zu bezahlen. Zudem soll unsere Mandantin sich verpflichten, Auskunft über Art und Umfang der angeblich ohne Nutzungsrechte verwendeten Lichtwerke und des Computerprogramms zu erteilen sowie alle eventuell vorhandenen Datensicherungen zu löschen und dies eidesstattlich zu versichern.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Top Dress Berufsmoden GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden

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