Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. aufgrund vermeintlicher Wettbewerbsverstöße auf Amazon
Die Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten konkret angelastet, dass die Warenpräsentation in seinem Online-Shop auf der Verkaufsplattform Amazon eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhaltet. Der IDO Interessenverband verweist dabei auf die angebliche Verpflichtung unseres Mandanten, den Verbraucher auf das Muster-Widerrufsformular für Fernabsatzverträge hinzuweisen. Dabei sei dem Kunden unter Angabe von Name, Anschrift und gegebenenfalls Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers zu ermöglichen, das ausgefüllte Widerrufsformular zurückzusenden. Unsere Mandantschaft habe bei seinem Online-Angebot als Kontaktdaten lediglich eine Telefonnummer angegeben. Nach Ansicht des IDO Interessenverbands wird dem Verbraucher durch die Angabe einer Telefonnummer keine Möglichkeit zur Rücksendung des Formulars gegeben. Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher zu der unzutreffenden Ansicht gelange, dass eine Übersendung des ausgefüllten Muster-Widerrufsformulars auch telefonisch möglich sei. Deshalb wird unserem Mandanten vorgeworfen, den Verbraucher unzutreffend zu belehren und ihn gegebenenfalls von der Erklärung des Widerrufs abzuhalten.
Ferner fehlen im Online-Shop unserer Mandantschaft nach Aussage des IDO Interessenverbands Pflichtinformationen gemäß § 246c Nr. 2 EGBGB. Nach dieser Vorschrift sei der Kunde darüber zu unterrichten, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
Diese vorgeblich verbraucher- beziehungsweise kundenfeindlichen Vertragsbedingungen sowie vermeintlich falschen Verbraucherinformationen können nach Ansicht des IDO Interessenverbands dazu führen, dass der Verbraucher für ihn günstige Rechte nicht ausübt beziehungsweise in die Irre geführt wird. Daraus leitet die Gegenseite einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern ab. Unsere Mandantschaft habe sich wettbewerbswidrig verhalten und gegen §§ 3, 3a, 5 und 5a UWG verstoßen. Aufgrund dessen fordert der IDO Interessensverband unseren Mandanten zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Eine entsprechende vorformulierte Erklärung ist dem Abmahnschreiben bereits beigefügt. Daneben soll unsere Mandantschaft die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von 232,05 EUR tragen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.