Abmahnung der Frau Mahnaz Nikakhlagh durch die A • Anwaltskanzlei wegen Verstoßes gegen Vorgaben der DSGVO

07. Juni 2018
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Uns liegt eine Abmahnung der Frau Mahnaz Nikakhlagh, ausgesprochen durch die A • Anwaltskanzlei, vor. In dieser wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, gegen seit dem 25.05.2018 verpflichtende Vorgaben der DSGVO zu verstoßen.

Die Abmahnung der Frau Mahnaz Nikakhlagh im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt die A • Anwaltskanzlei näher aus, unser Mandant betreibe eine Internetseite ohne entsprechende Datenschutzhinweise an einer geeigneten Stelle bereitzuhalten. Nach Auffassung der Gegenseite sei die Anführung solcher Datenschutzhinweise nach § 13 I TMG, Art. 12 DSGVO erforderlich und für unseren Mandanten verpflichtend. Darin sei ein Datenschutzverstoß begründet, mithin ein Verstoß gegen die DSGVO.

Auf Grund dieses vermeintlichen Verstoßes gegen Vorgaben der seit 25.05.2018 geltenden DSGVO wird unser Mandant dazu aufgefordert, den Verstoß zu beseitigen und künftig zu unterlassen. Ebenso soll er eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 729,23 bezahlen.

Was fällt auf an der Abmahnung der A • Anwaltskanzlei?

Auf mehreren Seiten erfolgen zunächst allgemeine Ausführungen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dann erst wird der konkrete Verstoß gerügt. Nach Durchsicht der Abmahnung bestehen erhebliche Zweifel am Wettbewerbsverhältnis. Frau Mahnaz Nikakhlagh betreibt unter der Bezeichnung Maleficent Beauty lediglich einen Beauty Salon in Hamburg und mahnt einen angeblichen Mitbewerber in Süddeutschland ab. Zwischen derart weit entfernten lokalen Betrieben, die sich grundsätzlich nur an einen Kundenkreis in der Umgebung richten, besteht jedoch keine Konkurrenz. Dies ist unseres Erachtens ein starkes Indiz für einen Rechtsmissbrauch.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Mahnaz Nikakhlagh

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Mathias, 12. Juni 2018

    Ob der Gründer der Kanzlei schon mal gehört hat was man in Deutschland unter “ einem A Punkt “ gemeinhin versteht ?

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