Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“
Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen
Unserer Mandantin wird vorgeworfen, im Rahmen der Internettauschbörse BitTorrent das Filmwerk „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ anderen Nutzern weltweit zum Download angeboten zu haben. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung der Werke zu sehen. Denn zu einer solchen Verbreitung sei nur – so wird zumindest angegeben – die Warner Bros. Entertainment GmbH berechtigt. Diese sei auch für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die ausschließlich Berechtigte, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an besagten Werken geltend zu machen.
Infolgedessen wird unsere Mandantin dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Zudem soll unsere Mandantin einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. EUR 700,- bezahlen sowie Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 215,-, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 1.700,-. Insgesamt wäre damit ein Betrag i.H.v. EUR 915,- von unserer Mandantin zu begleichen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.