Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an „Supernatural – Paper Moon TV-Folge (lang)“
Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen
In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen der Internettauschbörse bittorrent das Filmwerk „Supernatural – Paper Moon TV-Folge (lang)“ weltweit widerrechtlich zum Herunterladen angeboten hätte. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Zu einer solchen sei allerdings nur – so wird zumindest angegeben – die Warner Bros. Entertainment GmbH berechtigt. Diese sei auch für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die ausschließlich Berechtigte, Unterlassungs- Auskunfts-, Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an besagten Werk geltend zu machen.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem soll er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 350,- sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 169,50, insgesamt also einen Betrag in Höhe von EUR 519,50 bezahlen. Diesen berechnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.350,-.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.