Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an zwei Folgen der TV-Serie „Supergirl“

07. Juni 2017
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Erneut liegt uns eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, vor. In dieser werden gegen unseren Mandanten Rechte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an zwei Folgen der TV-Serie „Supergirl“ geltend gemacht.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen der Internettauschbörse bittorrent die TV-Folgen Supergirl – Distant Sun, TV-Folge (lang)“ und „Supergirl – Exodus, TV-Folge (lang)“ weltweit anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Diese vermeintlich widerrechtliche Handlung unseres Mandanten verletze die Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH, die – so wird zumindest angegeben – Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagten Werken für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von EUR 900.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.900.- berechnet werden. Insgesamt wird daher ein Betrag in Höhe von EUR 1.115.-  von unserem Mandanten gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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