Abmahnung des BSZ e. V. durch Rechtsanwalt Axel Widmaier wegen der unerwünschten Zusendung einer Werbe-E-Mail

05. September 2017
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Unser Mandant hat eine Abmahnung des Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e. V. (BSZ e. V.) wegen der unverlangten Zusendung einer Werbe-E-Mail an den beruflich genutzten E-Mail-Account erhalten. Vertreten wird der BSZ e. V. durch die Anwalts- und Steuerkanzlei Axel Widmaier.

Die Abmahnung des Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e. V. im Einzelnen

Rechtsanwalt Widmaier führt näher an, dass unser Mandant ohne Verlangen oder Einverständnis eine Werbe-E-Mail an den abmahnenden Verein gesendet hätte. Dies wirke sich mehr als nur störend auf den Geschäftsbetrieb aus, insbesondere würde dadurch die Aufmerksamkeit des Empfängers über die Gebühr hinaus in Anspruch genommen. Insofern greife unser Mandant zielgerichtet und unzulässig in den ausgeübten Geschäftsbetrieb ein, womit ein Unterlassungsanspruch bestünde.

Infolgedessen soll Auskunft darüber erteilt werden, welche Daten unser Mandant über den BSZ e. V. überhaupt und zu welchem Zweck gespeichert habe, aus welcher Quelle diese Daten stammen und ob und inwiefern eine etwaige Weitergabe stattfand. Abschließend soll die Löschung aller entsprechenden personenbezogene Daten erfolgen.

Zudem soll auch die der Abmahnung beigelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben als auch die entstandenen Kosten der notwendigen Inanspruchnahme des Herrn Rechtsanwalts Widmaier für die Abmahnung erstatten werden. Diese berechnen sich aus einem Streitwert in Höhe von 3.500,00 € zzgl. Auslagenpauschale, mithin somit 347,60 €.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e. V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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