Abmahnung des Herrn Daniel Edele durch Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren Lichtbildern
Die Abmahnung des Herrn Daniel Edele im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seiner Internetpräsenz sechs Lichtbilder nutze, ohne dazu berechtigt zu sein. Inhaber des ausschließlichen Urheberrechts sei der abmahnende Herr Daniel Edele, dem daher gem. § 97 Abs. 1 UrhG ein Unterlassungsanspruch gegen unsere Mandantschaft zustehe.
Infolgedessen fordert die Gegenseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Abmahnschreiben angefügt ist. Im Falle der Zuwiderhandlung würde eine Vertragsstrafe i.H.v. € 5.001.- fällig. Daneben wird Schadensersatz gefordert, wobei dieser im Wege der Lizenzanalogie berechnet wird. Der gesamte Schaden beliefe sich auf € 2.328.-. Zusätzlich wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten über € 1.100,51 geltend gemacht, errechnet aus einem Gegenstandswert von € 18.000.- (6 x € 3.000.-).
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Daniel Edele
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.